Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Version [2.0] — [Datum]

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Erbringung durch Marsiglia Novarim, Einzelunternehmen, Chemin du Coteau 4, 2533 Evilard (BE) (« Novarim »), ihrer Dienste zur Anrufannahme und zur Terminvereinbarung durch eine Sprachassistentin sowie des Zugangs zum zugehörigen Dashboard, gegenüber gewerblichen Kunden (« der Kunde »). Sie gelten unter Ausschluss der Bedingungen des Kunden. Der Dienst ist ausschliesslich für den geschäftlichen Gebrauch bestimmt (B2B). Der Kunde akzeptiert sie, indem er beim Online-Abschluss das dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt; sie werden ihm zudem mit der Bestätigung des Abschlusses per E-Mail zugestellt.

2. Definitionen

  • Aralys: die Sprachassistentin, die Anrufe entgegennimmt und Termine vereinbart.
  • Dashboard: der Online-Bereich des Kunden (dashboard.novarim.ch).
  • Bearbeiteter Anruf: eingehender Anruf, den Aralys entgegengenommen hat, unabhängig vom Ausgang. Novarim kann offensichtlich missbräuchliche oder automatisierte Anrufe (Werbeanrufe, Anrufroboter) von der Zählung ausnehmen.
  • Tarif: das gewählte Abonnement (Basis, Pro, Restaurant, Betrieb oder Nach Mass), bestimmt durch ein inbegriffenes monatliches Volumen an bearbeiteten Anrufen, eine Anzahl Personen und Nummern sowie einen Preis pro Zusatzanruf. Geltende Volumen und Preise: novarim.ch/tarifs.
  • Periode: der im Voraus bezahlte Dienstmonat oder das im Voraus bezahlte Dienstjahr, je nach gewählter Zahlweise.
  • Novarim-Nummer: die Rufnummer, die Novarim dem Kunden zur Verfügung stellt, um Aralys zu erreichen, entweder vom Kunden so veröffentlicht oder als Ziel der Umleitung seiner eigenen Leitung.
  • Ausgabenobergrenze: der monatliche Höchstbetrag für Zusatzanrufe, den der Kunde im Dashboard selbst festlegen kann.

3. Beschreibung des Dienstes

Aralys nimmt die auf den Dienst umgeleiteten Anrufe entgegen, führt das Gespräch mit dem Ziel, einen Termin zu vereinbaren, zu ändern oder abzusagen, und trägt das Ergebnis in den verbundenen Kalender des Kunden ein. Das Dashboard gibt Zugang zur Anrufhistorie samt Zusammenfassungen, zu den Terminen, zu den Statistiken, zu den Einstellungen im Selfservice und zu den Benachrichtigungen.

Leistungsumfang. Der Dienst ist auf die Terminvereinbarung spezialisiert. Anliegen ausserhalb dieses Umfangs (allgemeine Auskünfte, Offerten, besondere Notfälle usw.) werden an die vom Kunden bezeichnete Ansprechperson weitergeleitet oder gemäss der gewählten Konfiguration behandelt. Novarim erbringt weder einen allgemeinen Sekretariatsdienst noch einen Nachrichtendienst noch Beratung.

Weiterentwicklung. Novarim kann den Dienst weiterentwickeln (Funktionen, Stimmmodelle, Oberfläche), ohne die vereinbarten Leistungen wesentlich zu verschlechtern.

4. Inbetriebnahme und Mitwirkung des Kunden

4.1 Für die Inbetriebnahme fallen keine Kosten an. Sie wird vom Kunden beim ersten Start der Anwendung vorgenommen, Schritt für Schritt geführt vom Dashboard: Einrichtung des Betriebs (Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Team, Leistungen), Anbindung seines Kalenders, Testanrufe, Aktivierung der Anrufumleitung auf seiner eigenen Leitung. Novarim unterstützt den Kunden auf Anfrage in angemessenem Umfang. Die Anbindung an Drittsoftware (CRM, Branchensoftware) gehört nicht dazu und ist Gegenstand einer separaten Offerte.

4.2 Novarim stellt dem Kunden eine Novarim-Nummer zur Verfügung, im Rahmen der in seinem Abonnement vorgesehenen Anzahl. Der Kunde entscheidet, ob er seine eigene Leitung zu Novarim umleitet und dabei seine Nummer behält, ohne dass ihm eine Novarim-Nummer zugeteilt wird; oder ob er eine Novarim-Nummer als Kontaktnummer veröffentlicht, die ihm dann zu diesem Zeitpunkt zugeteilt wird. Die Umleitung wird bei seinem Anbieter eingerichtet und bleibt unter seiner Kontrolle; er kann sie jederzeit deaktivieren. Der Kunde behält seine eigene Nummer, die vom Dienst nie betroffen ist.

4.3 Der Kunde gewährleistet, dass die gelieferten Angaben richtig und aktuell sind (Öffnungszeiten, Leistungen, Team, Kalender). Novarim haftet nicht für die Folgen falscher oder veralteter Angaben des Kunden.

4.4 Testphase. Jeder Abschluss beginnt mit einer Testphase von 14 Tagen mit 30 bearbeiteten Anrufen. Beim Abschluss ist eine gültige Zahlkarte erforderlich; während der Testphase wird nichts belastet. Nach Ablauf startet das gewählte Abonnement und die erste Periode wird belastet, sofern der Kunde nicht vor Ablauf im Dashboard kündigt. Novarim kann eine Testphase bei Missbrauch verweigern oder abbrechen (mehrfache Abschlüsse, automatisierte Nutzung).

5. Tarife, Volumen und Zusatzanrufe

5.1 Jeder Tarif enthält ein monatliches Volumen an bearbeiteten Anrufen. Die geltenden Volumen und Preise finden sich auf novarim.ch/tarifs und im Dashboard.

5.2 Über das inbegriffene Volumen hinaus nimmt Aralys weiterhin Anrufe entgegen. Jeder zusätzlich bearbeitete Anruf wird zum Preis pro Zusatzanruf des Tarifs verrechnet (CHF 1.50 für Basis, Pro, Restaurant und Betrieb), zusammen mit der nächsten Periode. Der Kunde wird im Dashboard und per E-Mail benachrichtigt, wenn er 80 % und danach 100 % des inbegriffenen Volumens erreicht, und sieht jederzeit die Zahl der Zusatzanrufe des laufenden Monats.

5.3 Der Kunde kann eine Ausgabenobergrenze festlegen. Ist sie erreicht, nimmt Aralys die Nachrichten der Anrufenden entgegen, ohne Termine zu vereinbaren, bis zum ersten Tag des Folgemonats oder bis der Kunde die Obergrenze anhebt; ein laufender Anruf wird nie unterbrochen.

5.4 Der Kunde kann den Tarif jederzeit im Dashboard wechseln. Ein Wechsel in einen höheren Tarif wird sofort wirksam, pro rata der laufenden Periode. Ein Wechsel in einen tieferen Tarif wird auf die nächste Periode wirksam.

5.5 Nicht genutztes Volumen wird nicht auf den Folgemonat übertragen. Bei jährlicher Zahlweise bleibt das inbegriffene Volumen monatlich.

6. Preise und Rechnungstellung

6.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ohne MWST. Zurzeit ist die MWST nicht anwendbar (Novarim ist nicht steuerpflichtig). Wird Novarim während der Vertragsdauer steuerpflichtig, kommt die gesetzliche MWST ab dem Datum der Steuerpflicht zu den verrechneten Beträgen hinzu; bereits verrechnete Perioden werden nicht rückwirkend korrigiert.

6.2 Die Inbetriebnahme wird nicht verrechnet (Art. 4.1). Das Abonnement wird zu Beginn jeder Periode im Voraus per Zahlkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt. Die Zusatzanrufe (Art. 5.2) werden mit der nächsten Periode belastet. Die Rechnungen stehen im Dashboard bereit.

6.3 Scheitert eine Zahlung, informiert Novarim den Kunden im Dashboard und per E-Mail und legt die Zahlung während 7 Tagen erneut vor. Bleibt die Zahlung nach dieser Frist aus, nimmt Aralys die Nachrichten der Anrufenden entgegen, ohne Termine zu vereinbaren. Bleibt die Zahlung 30 Tage nach Fälligkeit aus, endet das Abonnement (Art. 7.3); die für den erbrachten Dienst geschuldeten Beträge bleiben geschuldet, ebenso der gesetzliche Verzugszins.

6.4 Novarim kann ihre Preise mit schriftlicher Ankündigung von 30 Tagen anpassen, mit Wirkung auf die nächste Periode. Lehnt der Kunde die Anpassung ab, kann er auf das Ende der laufenden Periode kündigen. Bei jährlicher Zahlweise wird die Anpassung erst zur jährlichen Erneuerung wirksam.

7. Dauer und Kündigung

7.1 Das Abonnement wird ab dem Ende der Testphase auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es erneuert sich mit jeder Periode (Monat oder Jahr) automatisch, solange es nicht gekündigt wird. Bei jährlicher Zahlweise erinnert Novarim 30 Tage vor Ablauf per E-Mail an die Erneuerung.

7.2 Der Kunde kann jederzeit im Dashboard kündigen, ohne Begründung und ohne Frist. Die Kündigung wird auf das Ende der bezahlten Periode wirksam; bis dahin bleibt der Dienst verfügbar. Die für die laufende Periode bezahlten Beträge werden nicht zurückerstattet, vorbehalten bleibt Art. 7.4.

7.3 Jede Partei kann aus wichtigen Gründen fristlos kündigen, namentlich bei einer schweren Verletzung, die nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung behoben wird. Die Nichtzahlung gemäss Art. 6.3 beendet das Abonnement.

7.4 Behandlung des Jahresguthabens bei vorzeitiger Beendigung. Bei jährlicher Zahlweise wird das Guthaben der vollen, nicht bezogenen Monate innert 30 Tagen zurückerstattet: bei fristloser Kündigung aus wichtigen Gründen, die Novarim zuzurechnen sind, bei Kündigung infolge einer Änderung der AGB (Art. 14) oder einer Preisanpassung (Art. 6.4) oder bei endgültiger und unfreiwilliger Aufgabe der Geschäftstätigkeit des Kunden (Geschäftsübergabe, Konkurs, Tod des Inhabers eines Einzelunternehmens), gegen Nachweis. In den übrigen Fällen verbleibt das Guthaben bei Novarim; der Kunde behält den Zugang zum Dienst bis zum Ablauf des Jahres.

7.5 Bei Ende des Abonnements deaktiviert der Kunde eine allfällige Anrufumleitung, und über die Novarim-Nummer ist Aralys nicht mehr erreichbar. Novarim gibt die Daten gemäss Art. 8 heraus oder löscht sie.

8. Datenschutz und Aufzeichnungen

8.1 Novarim bearbeitet Personendaten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und gegebenenfalls gemäss der DSGVO. Die Daten werden in Europa gehostet; einzelne technische Auftragsbearbeiter (Telefonie, Stimm- und Sprachmodelle) können punktuell Daten in Drittstaaten bearbeiten, mit angemessenen Schutzgarantien im Sinne des DSG (Liste der Auftragsbearbeiter und der Garantien auf Anfrage). Novarim kann den Auftragsbearbeiter wechseln und gewährleistet dabei ein gleichwertiges Schutzniveau.

8.2 Transkriptionen und Anrufprotokolle. Die von Aralys bearbeiteten Anrufe werden zur Erbringung des Dienstes transkribiert und zusammengefasst. Diese Inhalte sind für den Kunden über sein Dashboard zugänglich sowie für die befugten Mitarbeitenden von Novarim zum Betrieb, zum Support und zur Verbesserung des Dienstes. Aralys weist zu Beginn jedes Anrufs auf ihre Eigenschaft als Sprachassistentin hin sowie auf die Bearbeitung und die Transkription des Gesprächs; der Kunde verpflichtet sich, diesen Hinweis weder zu deaktivieren noch ändern zu lassen.

8.3 Rollen. Für die Daten der Anrufenden (Endkunden des Kunden) ist der Kunde Verantwortlicher und Novarim Auftragsbearbeiterin. Ein Anhang zur Datenbearbeitung (Liste der technischen Auftragsbearbeiter — Telefonie, Hosting, Stimmmodelle —, Aufbewahrungsdauern, Sicherheitsmassnahmen) ist auf Anfrage erhältlich.

8.4 Bei Vertragsende werden die Daten des Kunden auf Anfrage in einem gängigen elektronischen Format herausgegeben und danach innert 90 Tagen gelöscht, vorbehalten bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

8.5 Novarim informiert den Kunden so rasch als möglich über jede Verletzung der Datensicherheit, die ihn betreffen kann, und unterstützt ihn angemessen bei seinen gesetzlichen Pflichten.

8.6 Der Dienst ist nicht für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten bestimmt (namentlich Gesundheitsdaten). Der Kunde, dessen Tätigkeit solche Daten mit sich bringt, informiert Novarim vor der Inbetriebnahme; in diesem Fall ist eine besondere schriftliche Vereinbarung erforderlich.

9. Verfügbarkeit und Wartung

9.1 Novarim strebt eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes an, garantiert aber keinen ununterbrochenen Betrieb (Verpflichtung zu sorgfältigem Bemühen). Wartungsfenster werden soweit möglich ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten geplant.

9.2 Bei einer Störung folgen die Anrufe eines Kunden, der seine eigene Leitung umleitet, dem normalen Verhalten dieser Leitung: Die Umleitung greift nicht und die Leitung klingelt normal. Anrufe auf eine direkt veröffentlichte Novarim-Nummer können während der Störung nicht durchkommen; Novarim empfiehlt dem Kunden, eine eigene Leitung zu behalten.

10. Haftung

10.1 Novarim haftet für nachgewiesene direkte Schäden aus einer schuldhaften Vertragsverletzung, insgesamt höchstens bis zur Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten bezahlten Entgelte. Im Rahmen des zwingenden Rechts ist jede Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen (entgangener Gewinn, Verlust von Kundschaft, Rufschädigung, Datenverluste, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit von Novarim zurückzuführen sind).

10.2 Novarim garantiert keinen geschäftlichen Erfolg (Zahl der Anrufe, der Termine oder der Kunden). Die von Aralys vereinbarten Termine geben die Angaben der Anrufenden und die vom Kunden freigegebene Konfiguration wieder; Novarim haftet nicht für Fehler, die auf diese Angaben zurückgehen. Die Auskünfte, die Aralys den Anrufenden gibt, verpflichten den Kunden nur im Rahmen seiner Konfiguration. Der Kunde meldet festgestellte Unstimmigkeiten unverzüglich über das Dashboard.

10.3 Vorbehalten bleiben die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie die zwingenden Bestimmungen (Art. 100 und 101 OR).

11. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die auf Ereignisse ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zurückgeht (Ausfälle von Telekomanbietern oder von Infrastrukturen Dritter, Katastrophen, behördliche Anordnungen usw.). Die Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.

12. Geistiges Eigentum

Alle Rechte am Dienst, am Dashboard, an den Marken « Novarim » und « Aralys » und an den zugehörigen Entwicklungen bleiben Eigentum von Novarim. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Daten des Kunden bleiben Eigentum des Kunden. Die Novarim-Nummern bleiben Novarim zugeteilt und sind bei Ende des Abonnements nicht portierbar, ausser bei schriftlicher Vereinbarung; der Kunde, der eine Novarim-Nummer als Kontaktnummer veröffentlicht, wird beim Abschluss darauf hingewiesen. Die eigene Nummer des Kunden ist nie betroffen (die Umleitung bleibt unter seiner Kontrolle).

13. Vertraulichkeit und Referenzen

13.1 Jede Partei behandelt die nicht öffentlichen Informationen der anderen vertraulich.

13.2 Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, darf Novarim den Namen und das Logo des Kunden als Geschäftsreferenz nennen. Jedes Kundenzitat und jede namentliche Zahlenangabe bedarf der Zustimmung des Kunden (separate schriftliche Vereinbarung).

14. Änderungen der AGB

Novarim kann diese AGB mit schriftlicher Mitteilung (E-Mail oder Dashboard) 30 Tage vor Inkrafttreten ändern. Benachteiligt die Änderung den Kunden wesentlich, kann er auf das Datum des Inkrafttretens kündigen.

15. Schlussbestimmungen

Ist eine Bestimmung nichtig, bleiben die übrigen gültig. Der Kunde kann den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von Novarim abtreten. Novarim kann den Vertrag auf eine von ihr beherrschte Gesellschaft oder auf eine Gesellschaft übertragen, die ihre Tätigkeit übernimmt (namentlich bei der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft); der Kunde wird schriftlich darüber informiert. Die Art. 8, 10, 12 und 13 gelten nach Vertragsende im nötigen Umfang weiter. Bei einer Übersetzung dieser AGB ist die französische Fassung massgebend. Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen; ausschliesslicher Gerichtsstand am Sitz von Novarim, zwingende Gerichtsstände vorbehalten.


Siehe auch: Impressum · Datenschutzerklärung.